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Die Zigarette besteht aus den getrockneten Blättern der Tabakpflanze und aus künstlich beigemengten Zusatzstoffen. Der wohl bekannteste Bestandteil von Tabak ist Nikotin. Darüber hinaus kennt man derzeit rund 4.800 weitere Inhaltstoffe des Tabaks, die beim Rauchen eingeatmet werden, 250 davon sind giftig oder krebserregend. Beispielsweise finden sich Stoffe darin, die auch in anderen Produkten verwendet werden, wie, Ammoniak (Putzmittel), Arsen (Rattengift), Cadmium (Batterien), und etliche mehr. Tabakprodukte sind demnach KEIN Naturprodukt, sondern hoch chemische!
Viele dieser Substanzen können Krebs erzeugen und diverse andere Krankheiten verursachen. Das ist auch beim Passivrauchen der Fall, wo Nichtrauchende den ausgeatmeten Tabakrauch von rauchenden Mitmenschen sowie der glimmenden Zigarette einatmen. Daher ist auch Passivrauch gefährlich.
Diverse Zusatzstoffe werden von Hersteller*innen dieser Produkte zugesetzt, um den Geschmack, das Aussehen (weißer Rauch, der eigentlich schwarz sein müsste) oder die Konsistenz dieser Produkte angenehmer und attraktiver zu machen. So wurde Zigaretten Ammoniak beigemengt, um die Aufnahme des Nikotins im Gehirn zu erhöhen, was wiederum die Entwicklung einer Abhängigkeit beschleunigen kann.
Nikotin ist dabei der hauptsächliche Risikofaktor, der neben der Zigarette auch in anderen Produkten enthalten ist. Auch wenn Tabakrauchen die wohl schädlichste Form ist, Nikotin zu konsumieren, sind auch alle weiteren Nikotinprodukte gesundheitsgefährdend – denn Nikotin kann stark abhängig machen und ist ein Nervengift!
Nicht nur beim herkömmlichen Tabakrauchen, sondern bei allen anderen Formen der Aufnahme (dampfen, lutschen, schnupfen, kauen – je nach Produkt) wirkt Nikotin auf den Körper:
Du hast dich entschlossen etwas zu tun?
Finde eine Beratungsstelle in deiner Nähe.
Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 810 013 sind von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 18:00 Uhr Expert*innen des Rauchfrei Telefons erreichbar.
Unzählige Studien belegen, dass Rauchen in den westlichen Industriegesellschaften zu den häufigsten Ursachen für Krankheit, Invalidität und (frühzeitigen) Tod zählt. Bei langjährigem Konsum wird fast jedes Körperorgan durch den Tabakkonsum geschädigt. Die Studie „Global Burden of Disease“ (2019) berechnet, dass weltweit mehr als jeder fünfzehnte Todesfall (15,4 %) auf das Konto des Tabakrauchens geht. In Österreich werden jährlich rund 14.000 Todesfälle dem Tabakrauchen zugeschrieben.
Krankheiten, die beim Rauchen entstehen können, schädigen nahezu jedes Organ des Körpers. Speziell die Atemwege und das Herz-Kreislaufsystem sind betroffen.
Rauchen verursacht bis zu 90% der Lungenkrebsfälle und ist wesentlich an der Entstehung von COPD (Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung) beteiligt. Herzinfarkte, Schlaganfälle, verschiedene Krebsarten oder Unfruchtbarkeit/Impotenz sind häufige Folgen.
Auch neuartige Nikotinerzeugnisse wie E‑Zigaretten oder Tabakerhitzer weisen Risiken auf, die aufgrund ihrer Neuheit teilweise noch nicht vollständig erforscht sind, beziehungsweise sind Langzeitfolgen derzeit noch nicht abschätzbar. Trotzdem wurden bereits jetzt gesundheitsgefährdende und krebserzeugende Stoffe beim Erhitzen der Liquids nachgewiesen oder schädliche beziehungsweise potenziell schädliche Bestandteile des Aerosols von Tabakerhitzern entdeckt – dieses Aerosol enthält sogar gesundheitsgefährdende Stoffe, die im herkömmlichen Tabakrauch nicht vorkommen. Ebenso stellt das Neuartige Nikotinerzeugnisse sind daher keine gesunde Alternative zur herkömmlichen Zigarette, bloß „frische Luft“ ist die gesündeste Form des Inhalierens.
Der Wunsch nach einem Rauchstopp besteht für mehr als die Hälfte der rauchenden Österreicher*innen. Weitere zehn Prozent haben dazu konkrete Pläne. Dennoch scheitern viele daran. Mit Unterstützung von außen kann ein Rauchstopp eher gelingen – Beratung und längerfristige Begleitung dazu bietet das Rauchfrei Telefon unter 0800 810 013 an!
Passivraucher*innen sind in etwas geringerem Ausmaß von den gleichen akuten Erkrankungen wie Raucher*innen betroffen. Unter Passivrauchen versteht man die Aufnahme von Tabakrauch aus der Raumluft. Dieser besteht zum größten Teil aus dem sogenannten Nebenstromrauch, der vom glimmenden Ende der Zigarette in die Luft abgegeben wird, aber auch vom ausgeatmeten Rauch einer rauchenden Person. Er enthält die gleichen giftigen und krebserzeugenden Substanzen wie der vom Rauchenden inhalierte Rauch. Daher ist es schädlich, wenn man regelmäßig Passivrauch in Räumen ausgesetzt ist. Auch in Räumen, in denen nur ohne Anwesenheit anderer geraucht wird, konnten Tabakfeinstaubpartikel an Wänden, Teppichen und Möbeln nachgewiesen werden. Somit bieten nur solche Räumlichkeiten Schutz vor Passivrauch, in denen tatsächlich nicht geraucht wird. Für Kinder und Ungeborene ist Tabakrauch besonders schädlich.
In Österreich gilt das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz. Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick sind:
Produkt | ab 18 Jahren | für alle verboten | im Gesetz geregelt | *ungeregelt | mit Tabak |
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Zigarette | ✓ | ✓ | ✓ | ||
Elektronische Produkte | ✓ | ✓ | teilweise | ||
Kautabak | ✓ | ✓ | ✓ | ||
Schnupftabak | ✓ | ✓ | ✓ | ||
Lutschtabak | ✓ | ✓ | ✓ | ||
Nikotinbeutel | ✓ |
Im NÖ Jugendgesetz werden konkret Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse nach dem TNRSG behandelt und sind an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verboten. Die Substanz Nikotin wird aber nicht spezifisch angeführt. Somit sind Nikotinbeutel im NÖ Jugendgesetz nicht explizit geregelt, sie werden aber vom §18 Abs. 4 NÖ Jugendgesetz mitumfasst:
Junge Menschen dürfen „Drogen und andere Stoffe, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Süchtigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen und nicht unter das Suchtmittelgesetz (…) fallen, nicht besitzen, verwenden oder zu sich nehmen. (…)“
Dieser Absatz richtet sich an die Jugendlichen selbst, sie sind entsprechend strafbar. Aber auch Erwachsene begehen eine Verwaltungsübertretung, wenn sie Jugendlichen den Besitz oder Konsum solcher Drogen und Stoffe ermöglichen. Demnach dürfen Nikotinbeutel nicht an Jugendliche verkauft werden.
Das österreichische Arbeitnehmer*innenschutzgesetz möchte vor allem Nichtraucher*innen vor den Einwirkungen des Tabakrauchs schützen. Dies gilt auch für verwandte Erzeugnisse, wie E‑Zigaretten: überall dort, wo Tabakrauchen verboten ist, ist auch der Konsum von elektronischen Inhalationsgeräten verboten.
Diverse Rauchverbote gelten grundsätzlich in Sanitätsräumen oder Räumlichkeiten mit einer Brand- oder Explosionsgefahr sowie aus hygienischen Gründen. In Arbeitsräumen (Büro) ist es verboten, zu rauchen. In Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen könnte eine räumliche Trennung von Raucher*innen und Nichtraucher*innen eingeführt werden. An Schulen und in Jugendeinrichtungen gilt das Rauchverbot nicht nur im Gebäude, sondern auch auf den Freiflächen.
Für werdende Mütter gilt immer ein spezieller Schutz vor Tabakrauch.
Der wirksamste Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmer*innen ist immer noch das Rauchverbot.
Genauere und ausführlichere Informationen zum Nichtraucher*innenschutz am Arbeitsplatz finden Sie auf der Seite der Arbeiterkammer.
*zu diesen Produkten gibt es keinerlei Regelungen im Tabak- und Nichtraucher*innenschutzgesetz. Damit können sie legal beworben, gekauft und konsumiert werden.
Im Alltag werden oft unterschiedlichste Mythen und Fakten über das Rauchen verbreitet und diskutiert. Wir möchten Ihnen eine Antwort auf die gängigsten Mythen ermöglichen. Klicken Sie einfach auf das Kärtchen, das Sie interessiert.
Beim Rauchen ist jede einzelne Zigarette gesundheitsschädlich.
Der Grund dafür ist, dass es keine unschädlichen Grenzwerte für krebserregende Stoffe gibt.
Rauchen schädigt die feinen Blutgefäße, die für die Durchblutung des Penis sorgen. Dies kann schon bei jungen Männern zu Erektionsstörungen führen. Zigarettenkonsum vermindert die Spermienzahl, was die Zeugungsfähigkeit beeinflusst. Somit ist die Impotenz-Rate bei Rauchern höher als bei Nichtrauchern.
Des Weiteren schädigen Giftstoffe in der Zigarette die Spermien, was zu Missbildungen beim ungeborenen Kind führen kann.
Laut UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht auf Gesundheit, auf angemessene Lebensbedingungen, auf Bildung, auf Freizeit und auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung. Tabakanbau bedient sich oft der Kinderarbeit und verletzt dadurch diese Rechte.
Viele weitere Kinderrechte werden durch die Vermarktung von Tabakprodukten, welche gezielt auf Kinder und Jugendliche abzielen, sowie durch fehlenden Schutz vor Passivrauchen verletzt. Es wird geschätzt, dass mindestens 165.000 Kinder unter fünf Jahren weltweit jährlich durch Passivrauchen sterben. In den letzten Jahren verlagert die Tabakindustrie ihr Marketing auf neue Kanäle und nutzt verstärkt soziale Medien und Influencer-Marketing. So können Werbeverbote umgangen werden. Tabakunternehmen bezahlen junge Leute mit vielen Follower*innen für das Posten von Fotos, auf denen sie mit diversen Tabakprodukten zu sehen sind.
Kinder haben ein Recht auf eine tabakfreie Welt. Eine rauchfreie Umgebung, die sie vor Passivrauchen schützt, sollte Normalität sein. Zudem sollen Kinder davor bewahrt werden, selbst mit dem Rauchen zu beginnen, bzw. sollten sie Zugang zu Entwöhnungshilfen erhalten, falls sie tabakabhängig geworden sind.
Weitere Informationen zur Situation von Kinderrechten im Tabakanbau finden Sie hier.
Obwohl die klassische Zigarette die schädlichste Form ist, Nikotin zu konsumieren, dürfen auch sämtliche anderen Produkte nicht unterschätzt werden. Nikotin selbst, auch ohne Tabak, macht sehr schnell abhängig. Es führt zu einer schlechteren Wundheilung und dürfte zu Krebs & Herz-Kreislauf Erkrankungen beitragen.
“Leichte” Zigaretten enthalten zwar weniger Nikotin und Teer, dafür gleich viele oder mehr andere Zusatzstoffe und Gifte. Um auf die gewohnte Menge Nikotin zu kommen, werden sie oft tiefer inhaliert oder es werden mehr davon geraucht.
Das Ausmaß einer Gewichtszunahme aufgrund eines Rauchstopps wird von vielen Raucher*innen überschätzt. Tatsächlich nehmen viele ehemalige Raucher*innen in der ersten Zeit ca. 2 bis 4kg zu, einige behalten ihr Gewicht, andere nehmen sogar ab.
Der Hintergrund dazu: Der Grundumsatz des Körpers verändert sich, im Schnitt werden nach einem Rauchstopp 200 kcal weniger verbraucht. Die Geschmacks- und Geruchsnerven erholen sich – vieles schmeckt einfach wieder besser. Doch der Stoffwechsel normalisiert sich bald wieder, sodass sich über einen längeren Zeitraum das Gewicht von Nichtraucher*innen zu ehemaligen Raucher*innen nicht unterscheidet.
Im Gegensatz zur Zigarette wird hier kein giftiger Rauch eingeatmet. Dennoch sind andere Nikotinprodukte alles andere als harmlos und können verschiedene Körperteile schädigen. Außerdem wirkt Nikotin auf das Belohnungszentrum im Gehirn und macht sehr schnell abhängig.
Die Tabakpflanze wird als Monokultur angebaut. Das bedeutet, dass auf einer Tabakplantage keine anderen Pflanzen angebaut werden können. Außerdem müssen viele Pestizide und Chemikalien gegen Schädlinge & Pilzbefall eingesetzt werden. Diese sind sehr schädlich für die dort arbeitenden Menschen und die Umwelt. Durch Transport und den entstehenden Abfall wird die Umwelt zusätzlich belastet.
Das Rauchen von Wasserpfeifen ist genauso schädlich für die Gesundheit wie Zigarettenrauchen.
Wasserpfeifen, so genannte Shishas, enthalten sogar mehr Gifte als Tabak, z.B. Teer, Kohlenmonoxide und andere Krebs erzeugende und Schleimhaut reizende Substanzen. Diese werden beim Inhalieren frei gesetzt und gelangen in die Lunge. Die Folgen können Kreislauf-Erkrankungen und andere Schäden sein. Außerdem kann Wasserpfeife rauchen süchtig machen, denn auch der Wasserpfeifen-Tabak enthält Nikotin.
Beim Paffen wird der Rauch nicht in die Lunge eingeatmet, was zwar das Risiko einer Lungenerkrankung vermindert, dennoch werden die Giftstoffe dem Körper zugeführt und können sich schädlich auf Mundhöhle und Rachen auswirken.
Snus & Pouches gibt es in unterschiedlichen Stärken, manche sogar mit einem weit höheren Nikotingehalt, als man es von Zigaretten kennt. Bleiben sie länger im Mund, wird noch mehr Nikotin aufgenommen. Übelkeit, Erbrechen, Schwindel und Atemnot sind Symptome einer akuten Vergiftung. Langzeitfolgen sind Schäden am Zahnfleisch und natürlich die Abhängigkeit von Nikotin.
Tabakerhitzer sind ein Hybrid zwischen Zigarette und E‑Zigarette. Sie beinhalten Tabak, der über Strom erhitzt wird.
Um erwachsen zu wirken, um dazuzugehören, aus mangelnder Selbstsicherheit: es gibt viele Gründe, warum Kinder und Jugendliche rauchen. Mit Ihrem Kind über das Rauchen zu reden, kann schwierig sein. Es ist aber wichtig. Sie als Eltern haben großen Einfluss. Auch wenn Sie selbst rauchen, ist es wichtig zu sagen:“Ich möchte nicht, dass du nicht rauchst!“ oder „Du bist mir wichtig!“, „Deine Gesundheit ist mir wichtig!“
Wenn Ihr Kind von Anfang an gelernt hat, in schwierigen Situationen zu Ihnen zu kommen, dann wird es das auch als Jugendliche*r tun.
Ein gutes Gespräch mit Ihrem Kind ist wichtig. Auch wenn starke Gefühle im Spiel sind, bleiben Sie geduldig, liebevoll und respektvoll. Nehmen Sie die Meinung Ihres Kindes ernst.
TIPPS für das Gespräch:
Das Angebot an alternativen Erzeugnissen zur herkömmlichen Tabakzigarette wächst. Die Palette reicht von elektronischen Inhalationsgeräten bis zu rauchfreien Produkten.
Die Hersteller*innen der diversen neuartigen Produkte möchten den Wunsch der Kundschaft nach gesünderen Optionen des Rauchens aufgreifen, erreichen mit der bunten und modernen Bewerbung jedoch auch Jugendliche und junge Menschen, die zuvor nie geraucht haben – die Kundschaft von morgen.
Seit 2004 auf dem Markt, beinhaltet die E‑Zigarette keinen Tabak, sondern eine Flüssigkeit (Liquid), die zu 90% aus Propylenglykol und etlichen Aromen besteht. Propylenglykol gilt als unproblematisch, wenn es oral oder über die Haut aufgenommen wird. Bei der E‑Zigarette wird die Flüssigkeit jedoch durch Strom erhitzt und der entstehende Dampf (Aerosol) in Folge inhaliert. Durch diese Form der Aufnahme wird die Lungenfunktion beeinträchtigt und die Anfälligkeit für Infektionen erhöht.
Vapes sind Einweg-E-Zigaretten. Ihre Fluids und Akkus sind nicht, wie in anderen Geräten, austauschbar. Sie werden nach vollständiger Nutzung entsorgt. Alle Arten elektronischer Erzeugnisse sind vom Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz erfasst, es gelten demnach dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie bei herkömmlichen Zigaretten.
E‑Zigaretten dürfen nicht verharmlost werden, da sie eine Menge toxische, gesundheitsgefährdende Substanzen enthalten. Im Vergleich zur herkömmlichen Tabakzigarette ist der reine Konsum von E‑Zigaretten zwar weniger schädlich, aber das darin befindliche Nikotin macht in elektronischer Form genauso abhängig, wie herkömmliche Tabakzigaretten. Von einem Rauchstopp kann beim Umstieg auf E‑Zigaretten daher auf keinen Fall die Rede sein kann. Die gesündeste Entscheidung ist und bleibt demnach nur frische Luft!
Umfragen zeigen, dass die meisten Nutzer*innen (beinahe 70%) „dual user“ sind. Das heißt, sie kombinieren die E‑Zigarette mit herkömmlichen Tabakprodukten, was eine besonders schädliche Form des Konsums darstellt. Durch das Nachahmen der Hand zu Mund-Bewegung bei E‑Zigaretten bleibt die Gewohnheit des Rauchens ebenso erhalten.
Dieses Produkt ist ein Hybrid zwischen Zigarette und E‑Zigarette. Dabei wird eine so genannte „Heet“- (erinnern an kurze, stark gepresste Zigaretten) elektronisch erhitzt, jedoch nicht verbrannt. Der darin enthaltene Tabak sowie das Nikotin sind auch im „nur“ erhitzten Zustand gesundheitsgefährdend und geben Passivrauch an die Umgebung ab. Nachdem Tabakerhitzer vom Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz erfasst sind, gelten für sie dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie bei herkömmlichen als auch elektronischen Zigaretten.
Nicht nur in Europa, sondern auch auf der ganzen Welt greifen immer mehr Menschen zu rauchlosen Tabak- bzw. Nikotinprodukten, wie z.B. Snus, Chewing Bags oder Nikotinbeutel. Aktuell sind Lutsch- und Kautabak in Österreich verboten, Nikotinbeutel sind vom Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz jedoch nicht umfasst. Diese Produkte sind in Niederösterreich bislang nur vom Jugendgesetz mitumfasst. Bis hier tatsächlich rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, wird Schulen und anderen Einrichtungen, die Jugendliche beaufsichtigen, beherbergen oder aufnehmen, empfohlen, die Produkte in der Hausordnung (Verbot) zu regeln.
Rauchlose Nikotinprodukte werden nicht angezündet und lassen daher glauben, dass sie gesünder seien als Zigarettenrauchen. Was es damit auf sich hat, können Sie hier lesen.
Snus ist ein rauchfreies Tabakprodukt zum oralen Gebrauch. Es ist lose in der Dose oder in Täschchen abgefüllt. Snus wird meist unter die Oberlippe (seitlich leicht versetzt) geschoben und dort belassen, es wird nicht gekaut. Der darin enthaltene Tabak ist gemahlen, zusätzliche Bestandteile sind hauptsächlich Wasser, Salze und Aromen.
In der europäischen Union gilt ein absolutes Verkaufsverbot von Snus, nur Schweden konnte durch eine Ausnahmeregelung dieses Verbot umgehen.
Generell ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Gebrauch oder Kautabak in Österreich verboten. Ebenso ist der Versandhandel damit in Österreich verboten.
Beim Chewing Bag (kurz genannt „Chew“) werden die Tabakblätter geschnitten und sind somit gröber als bei Snus (hier wird der Tabak gemahlen). Snus und Chewing Bags werden ähnlich konsumiert. Bei den Chewing Bags kann bei Bedarf von den Konsument*innen ein paar Mal vorher auf den Beutel gebissen werden, um den Geschmack/die Stoffe noch intensiver freizusetzen, bevor der Beutel unter die Oberlippe geschoben wird.
Da der Export von Snus in der Europäischen Union verboten wurde, versuchte die Tabakindustrie dieses Verbot mit Chewing Bags zu umgehen. In Österreich ist jedoch der Verkauf beider Varianten, Snus und Chewing Bags, verboten.
Derzeit findet man in Trafiken oder bei Automaten Döschen, ähnlich wie für Snus, mit kleinen Nikotintaschen (auch „Nicotine Pouches“ genannt); sie sind auch unter dem Markennamen „Skruf“, „Faro“ etc. bekannt. Diese Dosen erinnern stark an Snus, Nikotinbeutel sind jedoch komplett tabaklos. Sie bestehen unter anderem aus Nikotin, Pflanzenfasern und Aromen. Die Anwendung (unter die Lippe klemmen und einfach dort belassen) ist gleich.
Nikotinbeutel fallen NICHT unter das Tabak- und Nichtraucher*innenschutzgesetz (TNRSG). Da es keinen Tabak enthält, nicht verbrannt oder erhitzt wird, aber auch kein Liquid ist (wie in E‑Zigaretten), rutscht das Produkt zwischen den Gesetzesbestimmungen durch und diverse rechtliche Regelungen zu Inhaltsstoffen oder Bewerbung können hier nicht angewandt werden.
In Niederösterreich werden Pouches vom Jugendgesetz miterfasst und dürfen an Personen unter 18 Jahren nicht verkauft oder von jenen konsumiert werden.
Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 810 013 sind von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 18:00 Uhr Expert*innen des Rauchfrei Telefons erreichbar und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Nikotin und den Rauchstop.
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